SIE HABEN EIN RECHT SICH ZU WEHREN UND SICH RAT, HILFE UND UNTERSTÜTZUNG ZU HOLEN!
Gewalt gegen Frauen …
- ist ein gesellschaftliches Problem
- ist keine Privatangelegenheit, sondern eine strafbare Handlung
- findet überwiegend im häuslichen Bereich und in engen sozialen Beziehungen statt
- wird oft nicht ernst genommen und tabuisiert
- ist kein Einzelschicksal, dem Frauen schutzlos ausgeliefert sind
Sie haben ein Recht auf ein Leben ohne …
- körperliche und seelische Gewalt
- sexuelle Nötigung
- Demütigung
- Beleidigung
- Bedrohung und Terror
- soziale Isolation
- Kontrolle
- durch konkrete und praktische Unterstützung beim Aufbau eines neuen selbst bestimmten Lebens
- durch Begleitung zu Ämtern aller Art, Rechtsanwälten oder Ärzten
- bei der Entwicklung einer neuen Lebensperspektive
- bei der Bewältigung von Gewalterfahrung und Krise
- nach dem Frauenhausaufenthalt, auch wenn Sie sich entscheiden zu Ihrem Partner zurückzukehren
Was können Sie tun?
- Rufen sie uns an
- Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Möglichkeiten
- Unterbrechen Sie den Gewaltkreislauf
- Wehren Sie sich
Aufnahme ins Frauenhaus Neustadt
- Wenn Sie von Gewalt durch Ihren Partner oder Expartner, oder durch andere Beziehungspersonen bedroht oder betroffen sind und eine sichere Unterkunft brauchen, rufen Sie im Frauenhaus an! Am besten werktags zwischen 8 und 17 Uhr.
- Wir sprechen dann mit Ihnen ab, wie die Aufnahme erfolgen kann. Wenn in unserem Haus kein Platz mehr ist, erhalten Sie die Telefonnummern anderer Frauenhäuser.
- Sie können aufgenommen werden wenn Sie 18 Jahre alt sind, oder unter 18 Jahre, aber schon verheiratet und damit volljährig. Jungs können Sie nur bis zum 14. Lebensjahr mitbringen.
- Auch ist die Aufnahme für Frauen mit akuter Suchterkrankung oder mit schweren psychischen Problemen, so wie für obdachlose Frauen ausgeschlossen. Gerne informieren wir aber über andere Unterstützungsmöglichkeiten.
- Unser Haus ist nicht behindertengerecht.
Wenn Sie ins Frauenhaus gehen …
- denken Sie an die wichtigsten Dokumente, Kleidungsstücke und persönlichen Dinge für sich und Ihre Kinder
- spielt Ihre finanzielle Situation oder Herkunft keine Rolle
- sind Sie weiterhin für sich und Ihre Kinder selbst verantwortlich
- orientieren sich alle Hilfsangebote an Ihrem Bedarf und an Ihren wünschen
- leben Sie mit anderen Frauen ähnlich wie in einer Wohngemeinschaft
- können sie jederzeit wieder ausziehen
Was sollten Sie mitbringen?
Grundsätzlich gilt: Ihre Sicherheit und die Ihrer Kinder steht an erster Stelle!
Alles andere kann ersetzt oder später nach geholt werden.
Wenn möglich, denken Sie an alle wichtigen Papiere für sich und die Kinder:
- Personalausweise und Pässe
- Geburtsurkunden und Heiratsurkunde
- Krankenversicherungskarte
- Sozialversicherungsausweis
- Sparbücher
- Kindergeldbescheid
- Impfpass und Untersuchungsheft der Kinder
Außerdem:
- Notwendige Medikamente
- Persönliche Dinge, die Ihnen wichtig sind und gut tun
- Kleidung und Lieblingsspielsachen zunächst für zwei Wochen
Eine Aufnahme ist auch ohne die genannten Dokumente möglich.
Leben im Frauenhaus
- Im Frauenhaus versorgen die Frauen sich und ihre Kinder selbst.
- Sie gestalten ihren Tagesablauf eigenverantwortlich.
Eine Hausordnung regelt das Zusammenleben. - Einmal wöchentlich findet eine Hausversammlung statt die für alle Frauen verbindlich ist.
Hier werden Putz- und Telefondienst geregelt, aber auch wichtige Fragen des Zusammenlebens erörtert und eventuell vorhandene Konflikte geklärt. - Beschlüsse der Hausversammlung müssen eingehalten werden.
- In der Hausversammlung werden gemeinsame Freizeitaktivitäten geplant.
- Die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses sind in Notsituationen über den Bereitschaftsdienst immer erreichbar. Es gibt allerdings keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung.
- Die Kosten der Unterkunft zahlt jede Frau für sich und ihre Kinder selbst.
Ist kein eigenes Einkommen vorhanden werden die Kosten vom Arbeits- oder Sozialamt übernommen. - Für die Kinder steht eine Mitarbeiterin zur Verfügung. Sie ist Ansprechpartnerin und Bezugsperson für die Kinder, berät aber auch Mütter in Erziehungsfragen und Fragen der Versorgung. Nach Absprache werden Kinder zur Entlastung der Mütter durch die Mitarbeiterin betreut.
Telefon: 06321 – 26 03
Fax: 06321 – 921698
E-Mail: Frauenhaus@frauenzentrum-neustadt.de
Anschrift:
Frauenhaus Neustadt
Postfach 100503
67405 Neustadt
Das Frauenhaus ist, wenn ein freies Zimmer zur Verfügung steht, auch außerhalb der Bürozeiten für eine Aufnahme erreichbar.
Ebenso kann über die Polizeidienststelle Neustadt, Telefon 06321 – 85 40 Kontakt zu einer Mitarbeiterin hergestellt werden.
Der Trägerverein
… des Frauenzentrums Neustadt e.V. stellt sich vor.
Die Beratungsstelle für Frauen
Die Beratungsstelle für Frauen deckt ein breites Themenspektrum ab, wie zum Beispiel: allgemeine Krisensituation, Trennung/Scheidung und Gewalt in engen sozialen Beziehungen.
Die Interventionsstelle
Die Interventionsstelle ist die Erstberatungsstelle für Frauen, die von Gewalt oder Stalking betroffen sind, deshalb mit der Polizei in Kontakt waren und in Neustadt sowie Stadt und Landkreis Bad Dürkheim wohnen.